La Cour administrative autrichienne confirme la protection du spectre des fréquences. // Österreich: Scheinsieg für Powerline-Betreiber

Les signaux perturbateurs émanant des prises de courant sont en contradiction avec les prescriptions nationales et européennes. Telle est la teneur du communiqué de presse du Ministère compétent (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie = BMVIT). La compagnie visée est Linz Strom GmbH qui doit éliminer les perturbations causées par la technique PLC. Le jugement ne dit pas encore comment cela doit se faire. Der österreichische Powerline-Betreiber « Linz Strom GmbH » hat vor dem Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich einen Sieg gegen das dortige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) errungen. Texte original en allemand…

Der österreichische Powerline-Betreiber « Linz Strom GmbH » hat vor dem Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich einen Sieg gegen das dortige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) errungen.

Das BMVIT hatte die Linz Strom GmbH im November 2005 mit einem Bescheid aufgefordert, Störungen zu beseitigen, die durch den Betrieb ihrer Powerline-Anlagen aufgetreten sind (das Funkmagazin berichtete). Wie diese Störungsbeseitigung im Detail durchgeführt werden sollte, hatte das Ministerium offen gelassen. Die Behörde war der Meinung, dass die Linz Strom GmbH selbst am besten wisse, durch welche Maßnahmen der Störpegel ihrer Powerline-Anlagen gesenkt werden könne.

Dies wurde jetzt vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof beanstandet.

Der Verwaltungsgerichtshof befand, dass der Bescheid des Ministeriums zu unbestimmt gewesen sei, weil er keine konkreten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung enthalten habe. Deshalb sei der Bescheid rechtswidrig.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte jedoch grundsätzlich klar, dass Powerline-Anlagen störungsfrei betrieben werden müssen. Das BMVIT wird deshalb voraussichtlich einen neuen Bescheid gegen die Linz Strom GmbH erlassen, in dem diesmal rechtskonform konkrete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung angeordnet werden.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Bogen solcher behördlichen Maßnahmen von der Störungsbeseitigung im Einzelfall bis hin zur Abschaltung des gesamten Powerline-Netzes reichen, sofern sich herausstellt, dass dieses als Ganzes rechtswidrig betrieben wird.

Das vollständige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes kann im Internet unter http://tinyurl.com/z77mf als PDF-File (1,3 MB) heruntergeladen werden. Eine Stellungnahme des BMVIT ist unter http://tinyurl.com/k4jus zu finden.

Die Anwendung von Powerline Communication (PLC) wird wegen des hohen Störpotenzials im Kurzwellenbereich schon seit Jahren von Funkamateuren, CB-Funkern, Kurzwellenhörern, Senderbetreibern und anderen Nutzern kritisiert. Umfassendes Material zu Störungen durch PLC – mit zahlreichen Audiobeispielen – hat der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) im Internet unter www.darc.de/aktuell/plc/index.html veröffentlicht.

– wolf –

© FUNKMAGAZIN

www.funkmagazin.de

Dieer Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Les commentaires sont fermés.